Ausbildungsvertrag und was dazu gehört
Wir haben uns für eine Ausbildung entschieden - Du und wir und vielleicht auch Deine Eltern. Damit alles auch offiziell wird, muss ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden.
Im Ausbildungsvertrag steht zum Beispiel:
- Berufsbezeichnung
- Beginn und Ende der Ausbildungszeit
- Ausbildungsort
- Dein Urlaubsanspruch und die Höhe der Ausbildungsvergütung
- Die Dauer der Probezeit
Azubis unter 18 Jahren
Wenn Du noch nicht volljährig bist, ist zu beachten:
- Der Ausbildungsvertrag enthält auch Name und Anschrift von mindestens einer sorgeberechtigten Person
- Diese Person muss auch den Vertrag unterschreiben
- Der Ausbildungsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn Du eine Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beim Deiner Ärztin/ Deinem Arzt absolviert hast. Es muss dabei untersucht werden, ob es medizinische Einwände gegen diesen Beruf gibt, den Du erlernen möchtest. Zum Beispiel bestimmte Erkrankungen.
- Wir müssen zumindest ein Gespräch führen, bei dem Deine Eltern bzw. eine sorgeberechtigte Person dabei ist.
Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der IHK
Die IHK ist eine Institution, die in kaufmännischen Berufen eine Art Aufsicht über die ordnungsgemäße Ausbildung hat. Zu den Aufgaben der IHK gehören:
- Prüfung der Ausbildungsverträge auf Richtigkeit, also z. B. ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei minderjährigen Azubis wird auch geprüft, ob eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorliegt und ob die diese Ausbildung gestattet.
- Ansprechpartnerin sein bei Problemen während der Ausbildung. Die IHK vermittelt bei Streitfällen und ist als Schlichterin da.
- Durchführung der Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen.
Personalfragebogen für Azubis und wofür die Daten genutzt werden
Deine Sozialversicherungsnummer
Als Azubi bekommst Du eine monatliche Ausbildungsvergütung. Auch wenn das noch kein "richtiges" Gehalt ist, entstehen für Dich daraus Pflichten. Die Sozialversicherungsnummer ist sowas wie eine Kontonummer, die Du während Deines ganzen Berufslebens behältst.
- Du bist ab Beginn der Ausbildungszeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt: Du bist selbst bei einer Krankenkasse versichert und zahlst monatliche Beiträge zur Sozialversicherung.
- Zur Sozialversicherung gehören: Krankenkassenbeitrag, Beitrag zur Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.
- Deine Beiträge werden monatlich von Deiner Ausbildungsvergütung abgezogen und vom Arbeitgeber an Deine Krankenkasse weitergeleitet.
- Dein Arbeitgeber zahlt jeweils genau so viel wie Du für die Sozialversicherung für Dich ein.
Deine Steuer-ID
- Auch wenn Du zunächst keine Lohnsteuer bezahlst, bekommst Du schon eine Steuer-ID. Die gilt auch ein Leben lang. Das ist Dein "Konto" beim Finanzamt.
- Anhand der Steuer-ID können Arbeitgeber Dich beim Finanzamt anmelden und es sind Informationen zu Deiner Steuerklasse oder Freibeträgen hinterlegt.
Deine Bankverbindung
- Deine Ausbildungsvergütung bekommst Du per Überweisung, also brauchst Du ein eigenes Konto.