Wer sie findet, darf mehr behalten
Dein üppiger „Finderlohn“ für neue Mitarbeitende
Stell Dir einfach mal vor: Du kennst jemanden, der:die zu einem Stellenangebot im Parkhotel Landau passt. „Er:Sie wäre eine ideale Ergänzung für das äänzichardiche Team“, findest Du. Kurzerhand überzeugst Du ihn:sie, sich im Parkhotel zu bewerben – etwa mit Deiner persönlichen Visitenkarte, deren Text Du selbst verfassen kannst. Die Bewerbung kommt gut an, das Vorstellungsgespräch läuft klasse und der Arbeitsvertrag wird unterschrieben. Der:die Bewerber:in freut sich über die neue Stelle und das Parkhotel Landau über ein neues Teammitglied. Doch wusstest Du, dass dies im Parkhotel Landau sogar eine Win-Win-Win-Situation ist?
Wenn der:die Bewerber:in die Stelle antritt, bekommst Du 250 Euro Vermittlungsprämie mit Deiner nächsten Gehaltsabrechnung. Und es kommt noch dicker. Nach Abschluss seiner:ihrer Probezeit gibt es für Dich nochmal 500 Euro auf Dein nächstes Gehalt. Und auch das neue Teammitglied bekommt bei der nächsten Abrechnung 250 Euro mehr überwiesen. Na, wenn sich das nicht mal lohnt!
Nochmal alles auf einen Blick
- Du bist aktuell Mitarbeitende:r im Parkhotel Landau (in Teilzeit oder Vollzeit) und kennst jemanden, der/die zu einem unserer Stellenangebote und ins Team passt (Teilzeit oder Vollzeit).
- Die Bewerbung ist erfolgreich, der Arbeitsvertrag unterschrieben und die von Dir empfohlene Person tritt den Job an. Dann bekommst Du bekommst 250 Euro Vermittlungsprämie mit der nächsten Gehaltsabrechnung.
- Nach Abschluss der Probezeit gibt's für Dich nochmal 500 Euro Vermittlungsprämie mit der nächsten Gehaltsabrechnung.
- Das neue Teammitglied bekommt nach der Probezeit auch 250 Euro mit der nächsten Gehaltsabrechnung.
Gibt es einen Haken?
Nö. Es gibt ein paar Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
- Der/die neue Kolleg:in darf in den letzten 6 Monaten nicht im Parkhotel Landau beschäftigt gewesen sein. Sonst wäre das nicht „neu“ genug.
- Der Bonus wird erst ausgezahlt, wenn die Arbeit tatsächlich aufgenommen wird, also nicht schon bei Vertragsunterzeichnung.
- Der/die Vermittler:in muss in der Bewerbung namentlich benannt werden.